Grundfreibetrag – was versteht man darunter?
Zur Absicherung des Existenzminimums wurde der Grundfreibetrag eingeführt. Bis zu dieser Einkommensgrenze wird keine Einkommensteuer erhoben.
Wenn das zu versteuernde Einkommen den für dieses Jahr gültigen Grundfreibetrag überschritten hat, fällt die Einkommensteuer an.
Wie hoch ist das Existenzminimum?
Der Grundfreibetrag verändert sich von Jahr zu jahr.
Für Alleinstehende beträgt dieser für das Jahr 2026 12.348 € (für das Jahr 2024 12.096 €).
Für verheiratete Steuerpflichtige verdoppelt sich der Grundfreibetrag und beträgt somit für das Jahr 2025 24.696 € (für das Jahr 2024 24.192 €).
Somit geht der Gesetzgeber davon aus, dass alleinstehende Steuerpflichtige mit einem Betrag in Höhe von 12.348€ für ein ganzen Jahr benötigen, um das Existenzminimums begleichen zu können.
Muss der Grundfreibetrag beantragt werden?
Der Grundfreibetrag wir jedem Steuerpflichtigen automatisch gewährt und muss daher nicht beantragt werden.
Wird der Grundfreibetrag angepasst?
Die Bundesregierung passt den Grundfreibetrag in regelmäßigen Abständen an. Bei der Anpassung wird der sog. Existenzminimumbericht berücksichtigt und dementsprechend wird der Anpassungsbetrag des Grundfreibetrags für die folgenden 2 Jahr definiert.
Grundfreibeträge der Jahre 2025,2024, 2023, 2022, 2021 und Vorjahre
In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung des Grundfreibetrags der vergangenen Jahre dargestellt:
Der in der Tabelle genannte Grundfreibetrag wird jährlich angepasst und gilt pro Kopf. Der Grundfreibetrag für Verheiratete ist also genau doppelt so hoch wie der für Alleinstehende.
| Jahr | Grundfreibetrag für Alleinstehende | Grundfreibetrag für Verheiratete (bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer) |
| 2026 | 12.348 € | 24.696 € |
| 2025 | 12.096 € | 24.192 € |
| 2024 | 11.604 € | 23.208 € |
| 2023 | 10.908 € | 21.816 € |
| 2022 | 10.347 € | 20.694 € |
| 2021 | 9.744 € | 19.488 € |
| 2020 | 9.408 € | 18.816 € |
| 2019 | 9.168 € | 18.336 € |
| 2018 | 9.000 € | 18.000 € |
