Kinder sind nicht nur eine Freude für die Familie, sondern bringen auch zahlreiche steuerliche Vorteile mit sich. Das Einkommensteuergesetz (EStG) und die Einkommensteuerrichtlinien (EStR) bieten Eltern verschiedene Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu reduzieren. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Vorteile Sie nutzen können und wie Sie diese optimal geltend machen.
1. Kindergeld oder Kinderfreibetrag: Was lohnt sich mehr?
Die wichtigste Grundlage für steuerliche Vorteile bei Kindern ist der sogenannte Familienleistungsausgleich (§ 31 EStG). Eltern profitieren entweder vom Kindergeld (§ 62 ff. EStG) oder vom Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 EStG).
Kindergeld:
Das Kindergeld beträgt ab 2026 voraussichtlich 259 Euro monatlich pro Kind. Es wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt und stellt eine direkte finanzielle Unterstützung dar.
Kinderfreibetrag:
Alternativ berücksichtigt das Finanzamt den Kinderfreibetrag, der aus zwei Teilen besteht:
• Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes: 3.314 Euro pro Elternteil.
• Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung (BEA): 1.464 Euro pro Elternteil.
Zusammen ergeben diese Freibeträge 4.778 Euro pro Kind und Jahr für beide Elternteile.
Welche Variante günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung (§ 31 Satz 4 EStG).
2. Kinderbetreuungskosten absetzen
Eltern können Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben geltend machen (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Dazu zählen z. B.:
• Betreuung durch eine Tagesmutter,
• Kindergarten- oder Hortkosten,
• Kosten für eine Haushaltshilfe, die das Kind betreut.
Absetzbar sind 80 % der Betreuungskosten, maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr. Voraussetzung ist, dass das Kind unter 14 Jahre alt ist (oder bei Behinderung keine Altersgrenze gilt).
3. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Alleinerziehende haben Anspruch auf einen zusätzlichen Steuerfreibetrag (§ 24b EStG). Dieser beträgt:
• 4.260 Euro jährlich für das erste Kind.
• Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240 Euro pro Kind.
Wichtig: Voraussetzung ist, dass der alleinerziehende Elternteil nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person lebt (außer den eigenen Kindern).
4. Ausbildung und Studium: So unterstützen Sie ältere Kinder steuerlich
Auch für Kinder in Ausbildung oder Studium bestehen steuerliche Vorteile:
• Kinderfreibetrag/Kindergeld: Sie können bis zum 25. Lebensjahr des Kindes geltend gemacht werden (§ 32 Abs. 4 EStG).
• Sonderbedarf bei auswärtiger Unterbringung: Eltern können einen zusätzlichen Freibetrag von 1.200 Euro pro Jahr nutzen (§ 33a Abs. 2 EStG), wenn das Kind während des Studiums oder der Ausbildung außerhalb des elterlichen Haushalts wohnt.
5. Außergewöhnliche Belastungen durch Kinder
Manche Kosten, die durch ein Kind entstehen, können als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) geltend gemacht werden. Beispiele sind:
• Krankheitskosten des Kindes,
• Kosten für Behinderungen (z. B. Pflegekosten).
Für behinderte Kinder gelten zudem besondere Pauschbeträge (§ 33b EStG), die je nach Grad der Behinderung gestaffelt sind.
Fazit: So profitieren Sie steuerlich von Ihren Kindern
Das Einkommensteuergesetz und die Einkommensteuerrichtlinien bieten Eltern viele Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren. Ob Kindergeld, Kinderfreibetrag oder absetzbare Betreuungskosten – eine gründliche Planung lohnt sich.
Haben Sie Fragen dazu, welche Vorteile für Sie gelten und wie Sie diese optimal nutzen können? Als Lohnsteuerhilfeverein unterstützen wir Sie dabei, Ihre Steuererklärung so einfach wie möglich zu gestalten.
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